Herzberg (Elster) ist die Kreisstadt im Westen des Landkreises Elbe-Elster in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04916
Vorwahl
03535
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
2. Einwohnermeldeamt Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
3. Ordnungsamt Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Gemeinde Herzberg (Elster) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Herzberg (Elster) betreffen die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Text-Bebauungsplans – 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 11. November bis 11. Dezember 2024 stattfindet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.