Herzberg (Elster) ist die Kreisstadt im Westen des Landkreises Elbe-Elster in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
8711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04916
Vorwahl
03535
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
2. Einwohnermeldeamt Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
3. Ordnungsamt Herzberg (Elster)
Am Markt 1
04916 Herzberg (Elster)
Gemeinde Herzberg (Elster) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Herzberg (Elster) betreffen die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Text-Bebauungsplans – 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die vom 11. November bis 11. Dezember 2024 stattfindet.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.